Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist nicht mehr automatisch jeder, der in seinem alten Beruf aufgrund eines Unfalls oder durch Krankheit nicht mehr arbeiten kann! Der Gesetzgeber hat die Kriterien für die Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt: Voll erwerbsgemindert ist nur noch jemand, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Nur bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente vorliegen. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird auch nur die halbe Rente gezahlt.

Versicherte, die vor dem 02.01.61 geboren sind, genießen noch den vollen Berufsunfähigkeitsschutz. Das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Die Höhe der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente reicht aber regelmäßig ohne private Ergänzung nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Wer zu seiner Absicherung nur eine Unfallversicherung abschließt, der deckt nicht sein ganzes Risiko ab, denn der weitaus größte Teil aller Berufsunfähigkeitsfälle wird durch Krankheiten verursacht. Und da reicht eine Absicherung durch ein Krankentagegeld nicht aus. Sobald durch einen Arzt “Berufsunfähigkeit” festgestellt wird, entfallen die Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung. Wer also für den Ernstfall vorsorgen will, kommt um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht herum.

Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die zugrunde liegenden Bedingungen und den Beitrag.

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