Es gibt verschiedene Rechtschutzversicherungen. Wir informieren Sie hier:
Schadensersatz-Rechtsschutz
hilft Ihnen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern diese nicht auch auf einer Verletzung von Verträgen oder dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Arbeits-Rechtsschutz
hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Hilft Ihnen bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Sie hinsichtlich der von Ihnen selbstbewohnten Wohneinheit haben.
Verkehrsrechtsschutz
Sehr schnell entsteht aus einem kleinen Verkehrsunfall ein großer Rechtsstreit. Oft ist die Schuldfrage unklar. Nicht alle Kosten sind über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte übernehmen muss.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens, z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung, Darlehen,sowie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dinglichen Rechten (z.B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder Pfandrecht), sofern der Versicherungsschutz nicht im Schadensersatz- Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist. Bei privaten Verträgen die über das Internet abgeschlossen werden, gilt der Versicherungsschutz weltweit.
Gilt ausschließlich im privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
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