Die Forderungsausfallversicherung kann als Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Sie tritt für den Fall ein, dass der Versicherte von jemandem geschädigt wird, der selbst nicht versichert ist und der den Schaden auch nicht selbst begleichen kann.
Der Anspruch auf Schadensersatz wird in so einem Fall also auf die eigene Zusatz-Versicherung übertragen.